Die Erläuterung der Brandschutzgutachter

Holzbauteile können durch umfangreiche Dimensionierung so bemessen werden, dass sie auch bei Berücksichtigung des zu erwartenden Abbrands die Feuerwiderstandsklasse F 90 erreichen. Besondere Sorgfalt verlangt dabei die brandschutztechnische Ausbildung der Anschlüsse.

Eine Risikoerhöhung gegenüber Massivbauten besteht lediglich in einer möglichen Beteiligung der Holztragkonstruktion am Brandgeschehen, so dass die Brandlast insgesamt höher sein kann als bei vergleichbaren Stahl- oder Massivbauten.
Um dieses Risiko zu minimieren, werden die tragenden Wände so mit nichtbrennbaren Baustoffen eingekapselt, dass sie sich für mindestens 60 Minuten nicht entzünden können (Kapselklasse K 60).

Die Kapselklasse K 60, bestehend aus innenseitig angeordneten 2 x 18 mm Gipsfaserplatten und außenseitig 1 x 12,5 mm Gipsfaserplatte + 100 mm Steinwolllamelle mit 8 mm mineralischem Putz wurde im vorliegenden Fall auf Grundlage bereits vorliegender Brandversuchserfahrung in Kooperation mit der MfPA Leipzig in Anlehnung an DIN EN 14135 nachgewiesen. Die in einem Gutachten der Materialprüfanstalt zusammengefassten Versuchsergebnisse dienen als Grundlage für die Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde.

Aufgrund der Anordnung von Rauchmeldern nach DIN 14675 kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb von 60 Minuten nach Brandbeginn ein Löschangriff der Feuerwehr erfolgt, so dass bezüglich der tragenden Wände de facto kein wesentlicher Unterschied zu Stahl- oder Massivbauten besteht.

Die Holzbetonverbunddecken weisen ebenfalls 90 Minuten Feuerwiderstand auf (F 90-B). Bei Brandbeanspruchung von oben verhalten sich diese Decken aufgrund einer oberseitigen Betonschicht von 10 Zentimetern Dicke genauso wie eine herkömmliche Stahlbetondecke.

Anders als die Wandoberflächen sollen die Deckenunterseiten in Sichtholzqualität ausgeführt werden. Lediglich im Küchenbereich wird die gleiche Brandschutzbekleidung aus 2 x 18 Millimeter starken Gipsfaserplatten ausgeführt wie auf den Innenseiten der tragenden und raumabschließenden Wände.  Die sonstigen Deckenunterseiten werden durch eine transparente Brandschutzbeschichtung geschützt, wodurch sich die Baustoffklasse von „normalentflammbar B2“ auf „schwerentflammbar B1“ nach DIN 4102-1 verbessert.

Die Fluchtweglänge bis zum Treppenraum beträgt maximal 20 Meter, zulässig wären nach Landesbauordnung Berlin 35 Meter.

Eine wirkungsvolle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr wird gewährleistet, weil schwer beherrschbare Hohlraumbrände im Inneren der Bauteile aufgrund der gewählten Holzmassivbauweise zuverlässig ausgeschlossen werden können. Zudem wird das Treppenhaus in Stahlbetonbauweise hergestellt, so dass der Angriffsweg der Feuerwehr gesichert ist.

Durch die Ausbildung der Bauteilanschlüsse gemäß den konstruktiven Anforderungen der M-HFHHolzR wird eine Rauchweiterleitung in benachbarte Wohneinheiten wirksam behindert. Zudem sorgen die geplanten Rauchmelder für eine schnelle Alarmierung der Nutzer im Brandfall. Die Sicherheit der Bewohner wird dadurch signifikant erhöht.