Die Erläuterung der Brandschutzgutachter
Holzbauteile können durch umfangreiche Dimensionierung so bemessen
werden, dass sie auch bei Berücksichtigung des zu erwartenden Abbrands
die Feuerwiderstandsklasse F 90 erreichen. Besondere Sorgfalt verlangt dabei die brandschutztechnische Ausbildung der Anschlüsse.
Eine Risikoerhöhung gegenüber Massivbauten besteht lediglich in einer
möglichen Beteiligung der Holztragkonstruktion am Brandgeschehen, so
dass die Brandlast insgesamt höher sein kann als bei vergleichbaren
Stahl- oder Massivbauten.
Um dieses Risiko zu minimieren, werden die tragenden Wände so mit nichtbrennbaren Baustoffen eingekapselt, dass sie sich für mindestens 60 Minuten nicht entzünden können (Kapselklasse K 60).
Die Kapselklasse K 60,
bestehend aus innenseitig angeordneten 2 x 18 mm Gipsfaserplatten und
außenseitig 1 x 12,5 mm Gipsfaserplatte + 100 mm Steinwolllamelle mit 8
mm mineralischem Putz wurde im vorliegenden Fall auf Grundlage bereits
vorliegender Brandversuchserfahrung in Kooperation mit der MfPA Leipzig
in Anlehnung an DIN EN 14135 nachgewiesen. Die in einem Gutachten der
Materialprüfanstalt zusammengefassten Versuchsergebnisse dienen als
Grundlage für die Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall der obersten
Bauaufsichtsbehörde.
Aufgrund der Anordnung von Rauchmeldern
nach DIN 14675 kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb von 60
Minuten nach Brandbeginn ein Löschangriff der Feuerwehr erfolgt, so
dass bezüglich der tragenden Wände de facto kein wesentlicher
Unterschied zu Stahl- oder Massivbauten besteht.
Die Holzbetonverbunddecken
weisen ebenfalls 90 Minuten Feuerwiderstand auf (F 90-B). Bei
Brandbeanspruchung von oben verhalten sich diese Decken aufgrund einer oberseitigen Betonschicht von 10 Zentimetern Dicke genauso wie eine herkömmliche Stahlbetondecke.
Anders als die Wandoberflächen sollen die Deckenunterseiten in
Sichtholzqualität ausgeführt werden. Lediglich im Küchenbereich wird
die gleiche Brandschutzbekleidung aus 2 x 18 Millimeter starken
Gipsfaserplatten ausgeführt wie auf den Innenseiten der tragenden und
raumabschließenden Wände. Die sonstigen Deckenunterseiten werden durch
eine transparente Brandschutzbeschichtung geschützt, wodurch sich die
Baustoffklasse von „normalentflammbar B2“ auf „schwerentflammbar B1“
nach DIN 4102-1 verbessert.
Die Fluchtweglänge bis zum Treppenraum beträgt maximal 20 Meter, zulässig wären nach Landesbauordnung Berlin 35 Meter.
Eine wirkungsvolle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr
wird gewährleistet, weil schwer beherrschbare Hohlraumbrände im Inneren
der Bauteile aufgrund der gewählten Holzmassivbauweise zuverlässig
ausgeschlossen werden können. Zudem wird das Treppenhaus in Stahlbetonbauweise hergestellt, so dass der Angriffsweg der Feuerwehr gesichert ist.
Durch die Ausbildung der Bauteilanschlüsse gemäß den konstruktiven Anforderungen der M-HFHHolzR wird eine Rauchweiterleitung
in benachbarte Wohneinheiten wirksam behindert. Zudem sorgen die
geplanten Rauchmelder für eine schnelle Alarmierung der Nutzer im
Brandfall. Die Sicherheit der Bewohner wird dadurch signifikant erhöht.
